Neue Einkommensgrenzen für Rot-Kreuz Markt
Seit 01.01.2023 gelten neue Einkommensgrenzen in den Rotkreuz-Märkten:
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1-Personen-Haushalt: € 1.300,--
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2-Personen-Haushalt: € 1.700,--
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für jedes unterhaltspflichtige im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Betrag um € 300,--
Mo, 16. Januar 2023