Wappen Holzhausen

Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Gemeinde Holzhausen ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendungen im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-holzhausen.at sowie alle weiteren als Subdomain betriebenen Websites.

Die Gemeinde Holzhausen orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen. Aktuell nicht barrierefreie Inhalte werden bis Juni 2021 auf eine barrierefreie Zugänglichkeit umgestellt.

Die Website www.gemeinde-holzhausen.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar. An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Die Website www.gemeinde-holzhausen.at ist aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unverhältnismäßige Belastung: Die Inhalte auf www.gemeinde-holzhausen.at werden bis Jänner 2021 hinsichtlich der Maßnahmen, die notwendig sind, um eine Barrierefreiheit herzustellen, evaluiert. Die Inhalte auf www.gemeinde-holzhausen.at werden bis April 2021 auf Barrierefreiheit umgestellt.

Es handelt sich bei den Inhalten auf www.gemeinde-holzhausen.at um Inhalte und Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren der Gemeinde Holzhausen erforderlich sind. Diese Erklärung wurde am 13.11.2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.11.2020 aktualisiert.

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern. Einen barrierefreien Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente kann mit den derzeitig verfügbaren Mitteln noch nicht vollständig ermöglicht werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten haben.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Ihnen daher Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres Internet-Angebotes behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Sämtliche Anregungen und Fragen senden Sie bitte per E-Mail.

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde: Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm.

Die Website www.gemeinde-holzhausen.at wurde im Oktober 2010 erstmalig veröffentlicht.

 
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